Qualitätsrichtlinie

 

 

 

Allgemeine Forderungen

Keramische Ofenkacheln im Sinne dieser Qualitätsanforderung sind poröse, mechanisch feste und wärmebeständige keramische Bauteile für Kachelöfen, Kachelkamine und sonstige Heizgeräte. Die Ofenkacheln werden in verschiedenen festgelegten Abmessungen herstellt. Die Oberfläche wird mit verschiedenfarbigem Glasurüberzug versehen.
Als Rohstoffe für keramische Ofenkacheln werden Tone mit Schamottezusatz und/oder anderen mineralischen Zuschlagstoffen verwendet. Diese Massemischung wird in flüssigem oder plastischem Zustand verformt, getrocknet und gebrannt, wobei Zwischen- und Nachbehandlungen möglich sind.
Diese Qualitätsanforderung gilt für alle keramischen Ofenkacheln, sonstige keramische Formstücke und Sonderausführungen.
  • Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen ist durch eine Qualitätsüberwachung, bestehend aus Eigen- und Fremdüberwachung, zu prüfen.
  • Die Eigenüberwachung führt der Hersteller von keramischen Ofenkacheln ständig durch.
Die Fremdüberwachung nach den Qualitätsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft führt eine neutrale amtliche Materialprüfanstalt regelmäßig durch.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Ofenkachel e.V. verleiht ihren Mitgliedern auf Antrag das Recht, das Zeichen der Arbeitsgemeinschaft zu führen. Es dürfen nur solche Ofenkacheln mit dem Zeichen der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Ofenkachel e.V. gekennzeichnet werden, die den festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen.
 

09. Oktober 2007