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Allgemeine Forderungen
Keramische Ofenkacheln im Sinne dieser
Qualitätsanforderung sind poröse, mechanisch feste und
wärmebeständige keramische Bauteile für Kachelöfen,
Kachelkamine und sonstige Heizgeräte. Die Ofenkacheln werden
in verschiedenen festgelegten Abmessungen herstellt. Die
Oberfläche wird mit verschiedenfarbigem Glasurüberzug
versehen.
Als Rohstoffe für keramische Ofenkacheln werden Tone
mit Schamottezusatz und/oder anderen mineralischen
Zuschlagstoffen verwendet. Diese Massemischung wird in
flüssigem oder plastischem Zustand verformt, getrocknet
und gebrannt, wobei Zwischen- und Nachbehandlungen
möglich sind.
Diese Qualitätsanforderung gilt für alle keramischen
Ofenkacheln, sonstige keramische Formstücke und
Sonderausführungen.
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Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen ist
durch eine Qualitätsüberwachung, bestehend aus
Eigen- und Fremdüberwachung, zu prüfen.
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Die Eigenüberwachung führt der Hersteller von
keramischen Ofenkacheln ständig durch.
Die Fremdüberwachung nach den Qualitätsrichtlinien
der Arbeitsgemeinschaft führt eine neutrale amtliche
Materialprüfanstalt regelmäßig durch.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Ofenkachel e.V.
verleiht ihren Mitgliedern auf Antrag das Recht, das
Zeichen der Arbeitsgemeinschaft zu führen. Es dürfen nur
solche Ofenkacheln mit dem Zeichen der
Arbeitsgemeinschaft Deutsche Ofenkachel e.V.
gekennzeichnet werden, die den festgelegten
Qualitätsanforderungen entsprechen.
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09. Oktober 2007 |
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