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Oberflächenbeschaffenheit
Haarrisse sind zulässig; sie beeinträchtigen die
Funktionalität der Ofenkacheln nicht.
Ebenso sind Glasurwolken in der glasierten Kachelfläche
zulässig.
Für Effekt und Sonderglasuren gelten die Angaben des
Herstellers.
Durch den hohen Anteil von Handarbeit bei der
Fertigung können bei Glasuren sowohl in der Helligkeit
als auch in der Farbtönung Nuancen auftreten.
Nicht zulässig sind unglasierte Stellen,
Ausschmelzungen und Befall, soweit der ästhetische
Gesamteindruck wesentlich beeinträchtigt wird.
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09. Oktober 2007 |
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