Oberflächen

 

 

 

Oberflächenbeschaffenheit

Haarrisse sind zulässig; sie beeinträchtigen die Funktionalität der Ofenkacheln nicht.
Ebenso sind Glasurwolken in der glasierten Kachelfläche zulässig.
Für Effekt und Sonderglasuren gelten die Angaben des Herstellers.
Durch den hohen Anteil von Handarbeit bei der Fertigung können bei Glasuren sowohl in der Helligkeit als auch in der Farbtönung Nuancen auftreten.
Nicht zulässig sind unglasierte Stellen, Ausschmelzungen und Befall, soweit der ästhetische Gesamteindruck wesentlich beeinträchtigt wird.
 

09. Oktober 2007